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   BVerwG, 12.04.1972 - VIII B 11.72   

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https://dejure.org/1972,3160
BVerwG, 12.04.1972 - VIII B 11.72 (https://dejure.org/1972,3160)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1972 - VIII B 11.72 (https://dejure.org/1972,3160)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1972 - VIII B 11.72 (https://dejure.org/1972,3160)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wegfall deutscher Volkszugehörigkeit eines ungarischen Berufsoffiziers - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1972 - VIII B 11.72
    Ohne das Bewußtsein, dem deutschen Volkstum und keinem anderen anzugehören, und der Kundgabe eines entsprechenden Willens konnte nach der mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 26, 344) übereinstimmenden Auffassung des Oberverwaltungsgerichts kein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt werden.

    Das angefochtene Urteil weicht wie dargelegt, entgegen der Ansicht des Klägers, nicht von dem Urteil BVerwGE 26, 344 ab.

    Das gilt auch von dem Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 38.66 - (ZLA 1969, 36), das im Zusammenhang mit dem Urteil BVerwGE 26, 344 die Angabe, die Muttersprache sei Deutsch, für die ungarische Heimat des Klägers nur dann als Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Erwägung zieht, wenn der Vertriebene das oben dargelegte Bewußtsein und den entsprechenden Willen hatte.

    Schließlich hat sich das Oberverwaltungsgericht auch nicht dadurch in Widerspruch zu dem Urteil des Senats BVerwGE 26, 344 gesetzt, daß es in Angaben des Dienstvorgesetzten des Klägers über die Muttersprache des Klägers bei der Volkszählung im Jahre 1941 kein Bekenntnis des Klägers zum deutschen Volkstum gesehen hat.

  • BVerwG, 01.10.1970 - III C 105.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1972 - VIII B 11.72
    Das Oberverwaltungsgericht behandelt diese Frage in Übereinstimmung mit dem Urteil des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 105.69 - RzW 1971, 143 = ZLA 1971, 130.
  • BVerwG, 16.01.1968 - I C 58.65

    Tätigsein als Fensterputzer ohne Eintragung in der Handwerksrolle - Reinigung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1972 - VIII B 11.72
    Er meint deshalb zu Unrecht, das Oberverwaltungsgericht habe seine persönlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt, wie es im Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 58.65 - gefordert wird.
  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 38.66

    Verlust des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet - Beachtlichkeit der Beweggründe für

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1972 - VIII B 11.72
    Das gilt auch von dem Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 38.66 - (ZLA 1969, 36), das im Zusammenhang mit dem Urteil BVerwGE 26, 344 die Angabe, die Muttersprache sei Deutsch, für die ungarische Heimat des Klägers nur dann als Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Erwägung zieht, wenn der Vertriebene das oben dargelegte Bewußtsein und den entsprechenden Willen hatte.
  • BVerwG, 19.04.1966 - I C 58.63

    Anspruch eines Deutschen auf Einbürgerung - Prüfung der deutschen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1972 - VIII B 11.72
    Aus den gleichen Gründen liegt keine Abweichung vom Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 58.63 - vor.
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